Schwarzfahrer Blog. Berichte und Kommentare eines virtuellen Schwarzfahrers.



Im Auge der Justiz

Das Schwarzfahren ist natürlich nicht erlaubt, in Kalifornien droht angeblich dafür sogar die Todesstrafe. Und ein Gnadengesuch hilft überhaupt nichts, bei dem Gouvernator schon gar nicht.

Nun aber ernsthaft. Ich habe damals im Jahr 2001 einen Freund, der Jurist ist, gefragt, wie es denn so rechtlich um das Schwarzfahren bestellt ist.

Er schrieb mir eine E-Mail mit folgendem Inhalt:

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"Habe mich soeben etwas über das 'Schwarzfahren' schlaugemacht. Mit Einsteigen in die Tram unterwirfst du dich den Beförderungsbestimmungen der Verkehrsbetriebe. Wenn du nun angehalten wirst, wird dir angeboten, einen sogenannten 'Mehrbetrag' zu zahlen (Es gibt dafür eine Verordnung des BM für Verkehr). Wenn du trotz Aufforderung die Mahngebühr nicht bezahlst, wird dir eine Mahngebühr verrechnet und eine Mahnklage beim Gericht eingebracht (privatrechtlich). Daraufhin kommt es zu einer Verhandlung - die du idR verlieren wirst - und somit erhalten die Verkehrsbetriebe einen gerichtlichen Exekutionstitel. Mit diesem Exektuionstitel wird der Gerichtsvollzieher (ugs. Kuckuck) bei dir erscheinen und das geforderte Entgelt eintreiben.

Die Verkehrsbetriebe halten sich allerdings immer noch vor die strafrechtlich (Betrug) zu verfolgen. Mir ist allerdings noch kein Fahrgast bekannt, der wegen Betrugs verurteilt worden ist (wohl auch deswegen, weil alle bereits vorher zahlen und sich nicht auf eine aussichtslose und teure Gerichtsverhandlung einlassen). Wenn du allerdings unter schwarzfahrer.at zum Schwarzfahrern aufforderst, ist dies sicherlich Anstiftung zum mE gewerbsmäßigen Betrug und mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen bzw. bei schweren Betrug von enem bis zehn Jahren zu bestrafen (§§ 146 iVm 148 StGB).

Die Angaben sind natürlich ohne Gewähr!"

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Schluck. Also, liebe Juristen, DIESE WEBSITE RUFT AUF KEINEN FALL ZUM SCHWARZFAHREN AUF!!! Immer schön brav einen Fahrschein kaufen!

Kommentare (6)

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@ Daniel B.

Von Magda am 03.11.2010 18:27

Wollt mal fragen wie die geschichte bei dir ausgegangen is, ich steck grad in der selben lage, nur dass es bei nicht bie e-card ist, sondern ein schülerausweis, den ich vor vielen jahren verloren habe (den sich dann schätz ich mal irgend eine kleine kacktussi gefälscht hat um unter meinem namen schwarz zufahren)
...
naja, gestern hab ich erfahren dass ich bei den wienerlinien eine offene akte hab und angeblich von 2007 2008 und 2009 strafen zu zahlen hätte (insgesammt soll ich denen jetz so ca 600 euro zahlen)

leider hab ich die verlustmeldung von meinem damaligen schülerausweis nicht mehr, ausserdem glaub ich dass der 2008 und 2009 auch schon nicht mehr gültig war...

hat wer eine idee, ob ich da ne chance hab, wenn ich das anfechte... kanns mir leider nicht leisten, dass ich strafen für jemanden zahl, der unter meinem namen schwarz durch wien fährt....

Eisenbahnaufsichts Organ

Von kilont am 21.05.2010 14:11

Bitte nicht vergessen die Öbb Zugbegleiter sind Eisenbahnaufsichtsorgane und können dich auf fest halten bis die Polizei kommt.

Daniel B.

Von Ich am 19.05.2010 08:33

Hi Daniel, hast du die Karte als gestohlen gemeldet und/oder eine neue beantragt? Wenn nicht kannst du sonst wie glaubhaft machen, dass sie gestohlen wurde, zb über Zeugenaussagen, Bekannte denen dus damals erzählt hast..?

Würde jedenfalls den Brauch in Anspruch nehmen, dass eine erste Anwaltsberatung kostenlos ist. Also einfach mal zu nem Anwalt gehen, Situation schildern.. kann nie schaden!

Und gegen die Zahlungsaufforderung Einspruch erheben.. wenn die anhand deiner e-card deine Personalien erfasst haben ist das sowieso unzulässig und zeigt wiedermal auf dass die Wr Linien im Pfusch arbeiten ..

Zahlungsbefehl

Von Daniel B. am 18.05.2010 22:15

Hallo!

Ich häbe eine Frage...

Ich habe vor 2 Wochen einen Zahlungsbefehl mit 850€ (das sind 4 Fälle + Gerichtskosten) vom Gericht bekommen bin aber nie Schwarz gefahren...ich nehme mal an dass das etwas mit meiner eCard zu tun hat die ich vor Weihnachten verloren habe und die jetzt irgendjemand nutz um sich zu ausweisen bei den Fahrscheinkontrollen.
Was sollte ich da tun??

Danke.

Verwaltungsübertretung vs. Strafrecht

Von Sandomor am 25.03.2010 14:22

Da ich seit 2/2010 in Wien schwarzfahre habe ich mich davor rechtskundig gemacht.

Schwarzfahren ist eindeutig eine Verwaltungsübertretung, welche allerdings durch das in den Beförderungsbedingungen vorgesehenem zusätzlichen Beförderungsentgelt ( im VOR € 67,80 Stand 2/2010) nicht verfolgt wird, wenn dieses binnen 3 Tagen entrichtet wird.

In weiterer Folge ist es dem Kontrollorgan nicht erlaubt - wenn das erhöhte Tarifentgelt und der Fahrpreis sofort bar bezahlt wird (€ 70,-) einen Ausweis zu kontrollieren oder Daten zu erheben (s. Beförderungsbedingungen).

Nur wenn man das Kontrollorgan täuscht wie z.B. durch:
- gefälschte Fahrscheine (Betrug und Urkundenfälschung)
- Vortäuschung falscher Tatsachen (Fahrschein verloren, Hund hat ihn gefressen...)
- Manipulierte Fahrausweise

ist man im Bereich des Strafrechts.

Gesagt - getan und so wurde ich heute in der U1 zw. Reumanplatz und Keplerplatz kontrolliert. Ich habe sehr höflich auf die Aufforderung meinen Fahrausweis zu zeigen geantwortet, dass ich die € 70,- gerne gleich zahlen würde und schups hatte ich die Ersatzfahrschein- ohne Angabe meiner Personalien, ohne Probleme, sehr nett und sehr freundlich.

Allerdings darf ich erst wieder im April kontrolliert werden, damits ein Geschäft bleibt. Wirds aber werden blunk

Naja es gibt schon eine Lücke im Gesetz

Von Die Möwe Jonathan am 19.11.2008 15:06

Es gibt zum Schwarzfahren zahlreiche Theorien und Volksetymologien die in unserem Denken durch die Medien und die Verbreitung von Gerüchten falsch verankert sind.
Man brauchts ich ja nur einmal ansehen wie es mit der moralischen und vernünftigen Auffassung des Rechts beim durchschnittlichen Bürgen aussieht.
Die meisten haben keine Ahnung was Recht wirklich ist oder bedeutet. daher gehen sie her und reden von Gerechtigkeit, ihrer Gerechtigkeit. Aber jeder wird von anderen Motiven getrieben und was den einen oder anderen gerecht erscheint ist für andere wieder absolut ungerecht. In einer meiner ersten Vorlesungen am Juridicum (Wien) erfuhr ich recht bald, dass Recht nicht unbedingt immer gerecht sein muss um eine Daseinsberechtigung zu erleben.
Auch an der Havard University wo ich später zahlreiche Studenten unterstützte fand ich keinen Passus der Gerechtigkeit und Recht an und für sich auf einem Schimmel reiten ließ.
Das Recht zu übertreten ist ungerecht? Ist es gerecht das Recht nicht zu übertreten, wie gerecht ist das Recht zu uns?
Es gibt Lücken, sollte man die ausnützen? Ist es unrecht wenn ich eine Lücke im Gesetze zu meinem Vorteil nutze? Nein ist es nicht denn es ist rechtens, ob es aber gerecht ist das muss jeder nach seiner natürlichen Aufassung von Vernunft und Moral sich selber beantworten. Faktum ist:
Wenn es eine Lücke gibt nutze ich sie aus, denn es ist mein Recht!

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